Für die Spende von Nabelschnurblut gelten prinzipiell die gleichen Ausschlusskriterien wie bei der Spende von Vollblut, Knochenmark oder peripheren Blutstammzellen.
Diese Kriterien sind in zwei Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) formuliert:
Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut (Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 19, 14. Mai 1999)
Richtlinien der BÄK zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (TFG) Novelle 2005
Ob Ausschlusskriterien für die Spende vorliegen, kann orientierend mit Hilfe der folgenden Hinweise geprüft werden. Die endgültige Spendetauglichkeit wir zum Zeitpunkt der Entbindung anhand eines Fragebogens in der Entbindungsklinik festgestellt.
Spender können grundsätzlich alle Menschen zwischen 18 und 55 Jahren werden, die in guter körperlicher Verfassung, mindestens 50 kg schwer und gesund sind. Das heißt, bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Diese Einschränkungen werden zum Schutz des Spenders, aber natürlich auch zum Wohle des Patienten gemacht.
Schwangere, auf die folgende Eigenschaften zutreffen, können kein Nabelschnurblut spenden. Dies sind Schwangere (,)
I. die jünger als 18 oder älter als 55 Jahre sind oder weniger als 50 kg wiegen.
II. mit bestimmten Erkrankungen (,)
des Herz-Kreislauf-Systems
wie z. B. koronare Herzkrankheit, Herzinfarkt, Herzschwäche, behandlungsbedürftige Herzrhythmusstörungen, schlecht eingestellter Bluthochdruck
der Atemwege
wie z. B. schweres chronisches Asthma (regelmäßige medikamentöse Therapie), chronische Bronchitis, Lungenfibrose, Lungenembolie
des Blutes, Blutgerinnungssystems oder der Blutgefäße
wie z. B. autoimmunbedingte Anämien, Hämophilie A (Bluterkrankheit), tiefe Venenthrombose
der Psyche und des zentralen Nervensystems
wie z. B. behandlungsbedürftige Depressionen, Psychosen, Schizophrenie, Epilepsien, Multiple Sklerose
des Autoimmunsystems
wie z. B. rheumatoide Arthritis (Rheuma), Kollagenosen, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
der endokrinen Drüsen
wie z. B. Diabetes mellitus, Morbus Basedow
die als bösartig gelten (frühere Krebserkrankungen)
die infektiös sind
wie z. B. Hepatitis B oder C (auch wenn ausgeheilt), chronische Borreliose, HIV-Infektion
u. a.
III. mit einer Fremd-Organtransplantation bzw. Fremd-Gewebetransplantation
wie z. B. Niere, Herz, Haut, Hornhaut, Hirnhaut, Achillessehne
IV. die an einer Suchterkrankung leiden
wie z. B. Alkohol-, Medikamenten- oder sonstige Drogensucht
V. die nach den Richtlinien der Bundesärztekammer einer so genannten Risikogruppe angehören (Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)) S. auch: Bundesärztekammer und die speziellen Vorgaben für die Nabelschnurblutspende