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Ausschlusskriterien

Wer darf kein Nabelschnurblut spenden?

Für die Spende von Nabelschnurblut gelten prinzipiell die gleichen Ausschlusskriterien wie bei der Spende von Vollblut, Knochenmark oder peripheren Blutstammzellen.

Diese Kriterien sind in zwei Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) formuliert:

 

  • Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut (Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 19, 14. Mai 1999)

  • Richtlinien der BÄK zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (TFG) Novelle 2005


Ob Ausschlusskriterien für die Spende vorliegen, kann orientierend mit Hilfe der folgenden Hinweise geprüft werden. Die endgültige Spendetauglichkeit wir zum Zeitpunkt der Entbindung anhand eines Fragebogens in der Entbindungsklinik festgestellt.

 

Spender können grundsätzlich alle Menschen zwischen 18 und 55 Jahren werden, die in guter körperlicher Verfassung, mindestens 50 kg schwer und gesund sind. Das heißt, bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Diese Einschränkungen werden zum Schutz des Spenders, aber natürlich auch zum Wohle des Patienten gemacht.


Schwangere, auf die folgende Eigenschaften zutreffen, können kein Nabelschnurblut spenden. Dies sind Schwangere (,)

I. die jünger als 18 oder älter als 55 Jahre sind oder weniger als 50 kg wiegen.

 

II. mit bestimmten Erkrankungen (,)

  • des Herz-Kreislauf-Systems
    wie z. B. koronare Herzkrankheit, Herzinfarkt, Herzschwäche, behandlungsbedürftige Herzrhythmusstörungen, schlecht eingestellter Bluthochdruck

  • der Atemwege
    wie z. B. schweres chronisches Asthma (regelmäßige medikamentöse Therapie), chronische Bronchitis, Lungenfibrose, Lungenembolie 

  • des Blutes, Blutgerinnungssystems oder der Blutgefäße
    wie z. B. autoimmunbedingte Anämien, Hämophilie A (Bluterkrankheit), tiefe Venenthrombose 

  • der Psyche und des zentralen Nervensystems
    wie z. B. behandlungsbedürftige Depressionen, Psychosen, Schizophrenie, Epilepsien, Multiple Sklerose 

  • des Autoimmunsystems
    wie z. B. rheumatoide Arthritis (Rheuma), Kollagenosen, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa 

  • der endokrinen Drüsen
    wie z. B. Diabetes mellitus, Morbus Basedow 

  • die als bösartig gelten (frühere Krebserkrankungen) 

  • die infektiös sind
    wie z. B. Hepatitis B oder C (auch wenn ausgeheilt), chronische Borreliose, HIV-Infektion 

u. a.

III. mit einer Fremd-Organtransplantation bzw. Fremd-Gewebetransplantation
wie z. B. Niere, Herz, Haut, Hornhaut, Hirnhaut, Achillessehne

IV. die an einer Suchterkrankung leiden
wie z. B. Alkohol-, Medikamenten- oder sonstige Drogensucht

V.  die nach den Richtlinien der Bundesärztekammer einer so genannten Risikogruppe angehören (Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)) S. auch: Bundesärztekammer und die speziellen Vorgaben für die Nabelschnurblutspende