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Ablauf einer Nabelschnurblutspende

So funktioniert's: Ablauf einer Nabelschnurblutspende

Leider ist die Möglichkeit, Nabelschnurblut zu spenden, nur relativ wenigen werdenden Eltern bekannt. Daher wird im Anschluss an mehr als 97 % aller Geburten in Deutschland das Blut, welches sich nach Abnabelung noch in Nabelschnur und Plazenta befindet, ungenutzt weggeworfen. Um Nabelschnurblut für Patienten, die auf eine Transplantation hoffen, nutzbar machen zu können, ist es notwendig, Gynäkologen, aber auch Internisten, Pädiatern und Angehörige anderer medizinischer Berufsgruppen Informationen über die Nabelschnurblutspende bereitzustellen. So ist es möglich, werdende Eltern und weitere interessierte Personen über Vorteile und Bedeutung der Stammzellen im Nabelschnurblut zu informieren und zu beraten.

 

In Kooperationskliniken mit speziell geschultem Personal in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen werden Nabelschnurblutspenden für die DKMS Nabelschnurblutbank entgegengenommen.

 

Nach der Abnabelung wird zunächst die Nabelschnur desinfiziert. Die Entnahme erfolgt in ein mit zwei Kanülen versehenes Beutelsystem, in dem bereits CPD als Antikoagulans vorgelegt ist.

 

Die Präparate werden unter kontinuierlicher Überwachung durch einen Kurierdienst zum Reinraum-Labor im Universitätsklinikum Dresden gebracht. Das ist ein Labor, das nach internationalen Standards eingerichtet und qualifiziert ist. Dort werden die Aufarbeitung, Qualitätskontrolle und Lagerung durchgeführt. Die Herstellung eines solchen Arzneimittels unterliegt umfangreichen rechtlichen Vorgaben, deren Umsetzung und Einhaltung durch die Landesdirektion Leipzig und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Bundesamt für Sera und Impfstoffe überwacht werden.

 

Nach dem Eintreffen der unterschiedlich großen Präparate (57-190 ml) in der DKMS Nabelschnurblutbank wird nach einer Zentrifugation zunächst das Volumen reduziert, wodurch die Stammzellen in unterschiedlicher Konzentration in einem Zwischenprodukt mit standardisiertem Volumen vorliegen.

 

 

Zentrifugation

Volumenreduktion

Zwischenprodukt

Die weitere Aufarbeitung erfolgt nun im sogenannten GMP-Labor (Reinraumklasse A). Nach Zugabe einer Gefrierschutzlösung (Abb. 1) und der Entnahme verschiedener Qualitätskontrollen wird das Präparat nun unter kontrollierten Bedingungen eingefroren und anschließend in der Gasphase über flüssigem Stickstoff unterhalb -150°C gelagert (Abb. 2).

 

 

Abbildung 1

Abbildung 2

 

Nach Vorliegen sämtlicher Untersuchungsergebnisse und vollständiger Dokumentation können die Stammzellen aus Nabelschnurblut nun gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) und Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) freigegeben werden.

 

Die notwendigen Daten der freigegebenen Präparate werden über die Datenbank der DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei in Tübingen an das Zentrale Knochenmark-
spenderregister Deutschland (ZKRD) in Ulm übermittelt. Beim ZKRD stehen die Präparate nun Patienten, die eine Transplantation benötigen, weltweit zur Verfügung.